Allgemeine Bedingungen
Besetzung
Es besteht kein Anspruch auf Übernahme einer bestimmten Partie. Die Besetzung der Konzerte liegt in der Verantwortung der Mentoren. Krankheitsbedingte Ausfälle sind durch ärztliches Attest nachzuweisen.
Rechte
Sämtliche aus etwaigen Bild- und Tonaufnahmen entstehenden Leistungsschutzrechte verbleiben zeitlich und örtlich unbegrenzt bei der Hochschule für Musik Mainz.
Rücktritt
Ein Rücktritt von der Kursanmeldung ist nur bis zum 15. August 2009 möglich. Danach kann eine bereits entrichtete Teilnahmegebühr nicht mehr erstattet werden.
Veranstaltungsausfall und Änderungen
In Ausnahmefällen kann eine Änderung des Veranstaltungsablaufs oder ein Wechsel der Mentoren notwendig werden. Änderungen dieser Art berechtigen weder zum Rücktritt noch zur Minderung des Teilnehmerbeitrags.
Versicherungen
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer hat für ihre bzw. seine medizinische Versicherung selbst Sorge zu tragen. Die Hochschule für Musik Mainz haftet weder für die Beschädigung noch für den Verlust des Instrumentariums einer Teilnehmerin oder eines Teilnehmers. Die Hochschule für Musik Mainz haftet nicht für Schäden, die durch eine Teilnehmerin oder einen Teilnehmer verursacht werden.